Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt
werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom
unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.
2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
3. Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
4. Lithiumhaltige Batterien können durch falsche Handhabung in Brand geraten oder explodieren. Gehen Sie sorgsam mit lithiumhaltigen Batterien um. Vermeiden Sie mechanische Beschädigungen, Stöße oder Schläge. Nach Entnahme der Batterie sind die Pole durch Abkleben zu isolieren. Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder ausgelaufene lithiumhaltige Batterien sind in einem getrennten Transportbehältnis der Rückgabestelle zuzuführen.
5. Wir sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes nehmen wir ein Altgerät
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
b. Auf Ihr Verlangen nehmen wir auch Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die
Rücknahme ist hierbei nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und
beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
c. Soweit der Vertrag über die Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche
Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger),
2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die
Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte)
und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung
von bis zu 25 Zentimeter gewährleisten wir durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen.
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter:https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
6. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den
kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den
Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich.
Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune
angeboten wird, eine Abholung der
Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder
Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
7. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.
8. Durch uns wurden folgende Möglichkeiten zur Rücknahme geschaffen: 1